Im Erbrecht befasst sich der Notar mit folgenden Fragestellungen:
• notarielle Beratung und Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
• Beurkundung von Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen
• Beratung bei der Übertragung des Vermögens unter Lebenden, also Schenkungen
• Anträge auf Testamentseröffnung und Anträge auf Erteilung eines Erbscheins
• Erbfolgeregelungen bei „Patchworkfamilien“ eingetragenen Lebenspartnerschaften und
nichtehelichen Lebensgemeinschaften