Das Maklerrecht wird grundsätzlich in den §§ 653 – 655 BGB geregelt. In Folge der
Vertragsfreiheit der Vertragspartner existieren aber etliche Spezialregelungen. In der Rechtspraxis
hat sich eine große Zahl von Sonderfällen herausgebildet. Maklerrecht ist weitgehend Richterrecht.
Ich bin seit Jahren auf diesem Rechtsgebiet erfolgreich tätig und verfüge über fundierte Kenntnisse
und die notwendigen Erfahrungen, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. Meine Mandanten
sind Makler, aber auch Kunden von Maklern. Einen Schwerpunkt meiner Tätigkeit bilden
Provisionsfragen, aber auch Fragen zur Aufklärungspflichtverletzung des Maklers und zu
Falschangaben in Exposés.