Ich vertrete Mandanten in allen Wohnungseigentumsrechtlichen Angelegenheiten. Mein
Tätigkeitsspektrum reicht von der Beratung und Prüfung von Kaufverträgen über die Anfechtung
von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, die Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung
des gemeinschaftlichen Eigentums bis zur Beratung von Verwaltung und Eigentümergemeinschaft.
Zu meinen Mandanten gehören Käufer, private oder gewerbliche Eigentümer,
Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen.
Insbesondere vertrete ich meine Mandanten in folgenden Problemfeldern:
• dem Kauf oder Verkauf einer Wohnung oder Gewerbeeinheit
• Mängel an Sonder- und Gemeinschaftseigentum
• Sanierungs- und Reparaturvorhaben
• Beschlussfassungen in Eigentümerversammlungen
• Rechte und Pflichten der Eigentümer und des Verwalters
• Anfechtung von Beschlüssen
• Problemen in der Zwangsvollstreckung (Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung,
Insolvenzverfahren)
• Entzug von Wohnungseigentum.