Meine Tätigkeiten im Bereich des Mietrechts beziehen sich sowohl auf das Gebiet des
gewerblichen als auch auf das private Mietrecht. Durch eine Vielzahl ständig neuer gerichtlichen
Entscheidungen ist die Notwendigkeit rechtlicher Beratung in vielen Bereichen ständig angestiegen.
Meine Tätigkeit im Mietrecht erstreckt sich auf die Beratung/gerichtliche Vertretung vom Zeitpunkt
der Begründung eines Mietverhältnisses bis zu dessen Beendigung.