Einen vollstreckbaren Titel (z. B. ein Urteil) gegen einen Schuldner zu erwirken, ist nur der erste
Schritt. Die eigentliche Arbeit beginnt danach, wenn der Schuldner nicht freiwillig zahlt. Dann
beginnt die Zwangsvollstreckung. Der Schuldner wird nunmehr mit rechtlichen Mitteln zur Zahlung
gezwungen. Hierzu gehört die Beauftragung von Gerichtsvollziehern oder Vollstreckungsgerichten,
die Pfändung von Konten, Arbeitslohn oder Pkw. Einen besonderen Bereich bildet die
Zwangsvollstreckung in Grundeigentum.
Langjährige Erfahrungen vor allem auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung haben mir viele Wege
eröffnet, schnell und effektiv Zugriff auf das Vermögen von Schuldnern zu nehmen, um eine
titulierte Forderung auch tatsächlich einzutreiben.